Hausordnung
Gültigkeit der Hausordnung |
Die Besucher bestätigen mit dem Kauf der Tickets bzw. mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sie verbindlich. Diese Hausordnung ist auf der Homepage www.grossflugtage.de hinterlegt, hängt an den Zugängen zum Flugplatz aus und kann vor Zugang eingesehen werden. Die Hausordnung ist für jedermann gültig, der sich auf dem Veranstaltungsgelände aufhält. |
Hausrecht, Anweisungen des Personals und von Einsatzkräften |
Dem Veranstalter sowie den von Ihnen Beauftragten steht auf dem gesamten Gelände das alleinige Hausrecht zu. Dieses wird teilweise von beauftragten Dienstkräften ausgeübt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Ebenfalls ist den Anweisungen von Einsatzkräften (Rettung, Feuerwehr, Polizei) Folge zu leisten. |
Eintritt |
Der Zutritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder mit einer Stempelmarkierung gestattet. Jeder Besucher ist verpflichtet, auf Verlangen seine Eintritts-karte und/oder die Stempelmarkierung den zuständigen Mitarbeitern der Veranstaltung vorzuweisen. Offensichtlich alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt auf das Veranstaltungsgelände und können bei Bedarf von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. |
Jugendschutz und Altersgrenzen |
Es gelten die Regelungen des Jugendschutzgesetzes. Der Ordnungsdienst ist angewiesen die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften zu überwachen und zu kontrollieren. Jugendlichen unter 16 Jahren wird nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt. |
Mitgebrachte Speisen und Getränke |
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, sie werden nachweislich aus gesundheitlichen Gründen benötigt. |
Alkoholische Getränke |
Alkoholische Getränke werden nur an Besucher über 16 Jahren, auf Verlangen nach Vorlage des amtlichen Lichtbildausweises, abgegeben. |
Müllentsorgung |
Für die Entsorgung von anfallendem Müll sind die vorhandenen Mülleimer zu verwenden. Das achtlose Wegwerfen oder Hinterlassen von Müll wird vom Ordnungsdienst geahndet. |
Folgendes ist zu den Flugtagen Obermehler verboten: |
Das Mitbringen oder ausüben- Feuerwerkskörper |
- Flaschen oder Glasbehältern von jeglicher Art |
- Getränkedosen |
- pyrotechnischer Gegenstände |
- Waffen jeglicher Art |
- das Werfen mit Gegenständen |
- das Entzünden von offenem Feuer |
- das Betreten von Bereichen, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind |
Personenkontrollen |
Zu Ihrer eigenen Sicherheit behält sich der Inhaber des Hausrechts vor, Taschen- und Körperkontrollen durchzuführen. Dem Ordnungsdienst ist Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf der Ordnungsdienst davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot zu verstoßen beabsichtigt und aus diesem Grund den Eintritt/Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände verweigern. Wird ein Besucher aus oben genannten Gründen vom Veranstaltungsgelände verwiesen oder nicht zugelassen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket. |
Ausschluss |
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände eine Straftat begeht oder gegen die Hausordnung verstößt, ist der Inhaber des Hausrechts dazu berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Macht der Inhaber des Hausrechts von diesem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert das Veranstaltungsticket des Besuchers seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen. |
Abbruch |
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Eintrittsgelder bei Änderungen oder Ausfall des Programms sowie witterungsbedingten Ausfall des angekündigten Programms, zum Teil oder im Ganzen, oder bei Abbruch der Veranstaltung. |
Sachschäden und Fundsachen |
Entstandene Sachschäden sind unverzüglich dem Ordnungsdienst oder den zuständigen Mitarbeitern anzuzeigen. Auf dem Veranstaltungsgelände gefundene Gegenstände sind beim Ordnungsdienst abzugeben. |
Parken |
Parkplätze stehen auf den Wiesenflächen im Innenbereich des Flugplatzes zur Verfügung. Den Weisungen der eingesetzten Parkordnungskräften ist Folge zu leisten. |